Kommt die Einheitsgebühr?

Eigentlich klingt es ganz gerechet:  Jeder Haushalt zahlt 17,98 Euro für ARD. ZDF und die öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme, egal ob oder wie viele Geräte zum Empfang vorhanden sind. Keine GEZ-Schnüffelei mehr, keine komplizierten Berechnungen. So soll ab nächstem Jahr die Rundfunk- und Fernsehgebühr erhoben werden. Dafür wird nach der neuen Regelung die Anzahl der Wohnungen wichtig die man besitzt und bei Unternehmen die Zahl der Mitarbeiter. Das sei das „Prinzip Kurtaxe“, sagte mir dazu der Sprecher einer ARD-Sendeanstalt. Doch weil auch Medienverweigerer zu Kasse gebeten werden sollen und es für Leute mit nur einem Radiogerät und große Unternehmen teuerer kommt als bisher, regt sich dagegen nicht nur  Widerstand. Es gibt jetzt auch eine erste Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Geklagt hat der junge Rechtsassessor Ermano Geuer, der argumentiert, wenn jeder zahlt sei es keine Gebühr mehr sondern eine Steuer, die der Bund erheben müsse.  Auch Rechtsprofessoren teilen seine Argumentation. Heute ist ein Text zum Thema von mir in der FTD erschienen.

Bisher haben es die deutschen Gerichte immer zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehalten. Und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur alten Gebührenordnung, die heute veröffentlich wurde, geht auf den ersten Blick in eine ähnliche Richtung. Die Karlsruher Richter weisen die Klage eines Rechtsanwalts ab, der keine Gebür für seinen internetfähigen PC zahlen will, weil er damit keine Fernseh- und Hörfunkprogramm empfange.

Im Urteil findet sich der Satz, bei der Rundfunkgebühr „handelt es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Vorzugslast.“ – Also eine Abgabe die man entrichtet, weil man mit einem Rundfunkgerät grundsätzlich in der Lage ist, öffentlich-rechtliche Programme zu empfangen.

Allerdings steht dann im nächsten Satz: „Die Gebühr ist an den Status als Rundfunkteilnehmer geknüpft, der durch das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes begründet wird.“

Und das genau wird sich ja mit der neuen Gebühr ändern. Man kann also gespannt sein, ob die neue Pauschalgebühr

a) im Jahr 2013 tatsächlich in Kraft tritt
b) sie vorher vom bayerischen Verfassungsrichtern gestopt wird
oder
c) irgendwann in Karlsruhe landet.